Hallo Zusammen!
Eine Verpflichtungserklärung ist auch ohne Vorlage des Krankenversicherungsnachweises "gültig". Bei der Verpflichtungserklärung geht es ja unter anderem hauptsächlich darum, dass die Situationen finanziell abgedeckt sind, die eine Versicherung nicht übernimmt (allerdingst gibt es glaube ich sogar schon eine Versicherung für Fälle wo eine Abschiebung nötg wird). Sachbearbeiter auf den Bürgerämter haben sich nur in den seltensten Fällen damit beschäftigt und schreiben halt gerne der Vollständigkeithalber auch das Vorhandensein der Krankenversicherung mit rein.
Wichtig ist aber nur, dass sie dann bei der Antragstellung da ist
Beim ADAC selbst habe ich noch keine Versicherung abgeschlossen, aber der Anbieter ist letzendlich ja egal. Wichtig sind solche Dinge wie Deckungssumme, Gültigkeit für das gesamte Schengener Vertragsgebiet etc. pp..
Um die Konsulate herum, befinden sich einige Versicherungsanbieter, die wesentlich billiger sind, aber über die Geld-zurück-Garantie kann ich auch nichts sagen.
Das Konsulat in Izmir hat ein Schreiben auf dem sie mögliche türkische Versicherungsgesellschaften benennen. Leider liegt mir das jetzt nur von 2004 vor.
Vielleicht mailt ihr mal das jeweilige Konsulat an und bittet sie um eine aktuelle Liste?!
Ansonsten gilt immer: Holt Euch die aktuellen Merkblätter und haltet Euch dran. Zusätliche Nachweise über bzgl. Rückkehrwillen und Finazne sind m. E. nie verkehrt.
Wünsche Euch viel Glück
Gruß Illi