Arbeiten in Österreich - für Ausländer

Papierkrieg! Hier werden Informationen und Erfahrungen mit der türkischen Bürokratie gesammelt!
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Haile

Arbeiten in Österreich - für Ausländer

Beitrag von Haile »

Hier ganz kurz und knapp aktuelle Erfahrungen - es gab irgendwann mal einen Beitrag (Frage) zum Thema, den ich aber nicht wiederfinde.

Das Recht zur Erlaubnis, eine Arbeit aufzunehmen ist vielschichtig und komplex, daher beschränke ich mich auf zwei Fälle:

1. EU- oder EWR-Bürger:
Melderechtliche Verpflichtung erfüllen (= innerhalb drei Tagen nach Einreise anmelden) und arbeiten gehen.

2. Nicht-EWR-Bürger (z. B. türkische Staatsbürger), die Ehegatten oder Kinder von Österreichern, EU- oder EWR*-Bürgern sind:
Zur Arbeitsaufnahme ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich. Die wichtigsten Aufenthaltstitel sind die Niederlassungsbewilligung und der Niederlassungsnachweis. Erstere ist befristet, letzterer unbefristet. Wie der Aufenthaltstitel erworben werden kann, ist anderswo (Link folgt) nachzulesen. Der genannte Personenkreis fällt nicht in den Anwendungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Daher ist keine Arbeitserlaubnis oder Arbeitsbewilligung erforderlich!

Der Dienstgeber (Arbeitgeber) ist jedoch verpflichtet, den Behörden gegenüber jederzeit die rechtmäßige Beschäftigung von Ausländern nachweisen zu können. Das kann er auf zwei Arten tun:

a) Er weist selbst nach, dass auf seinen Dienstnehmer das AuslBG nicht anzuwenden ist, indem er Passkopie (mit Aufenthaltstitel), Heiratsurkunde und Meldebescheinigung des Ausländers sowie des ggf. des Angehörogen bereithält. Ggf. sind weitere Dokumente wie Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich. Viele Arbeitgeber haben keine Lust, die Dokumente zu verwalten und entsprechend einzufordern sondern verlangen eine "Ausnahmebescheinigung" vom AMS (siehe b).

b) Er überlässt den Nachweis, dass auf seinen Dienstnehmer das AuslBG nicht anzuwenden ist, dem AMS und stützt sich dabei auf dessen Stellungnahme, die sog. "Ausnahmebescheinigung". Die Ausnahmebescheinigung ist nicht mit dem "Befreiungsschein" zu verwechseln!

Der AMS verlangt für die Ausstellung der Ausnahmebescheinigung € 13,- zzgl. € 3,60 je zu prüfendem Dokument, das zur Ausstellung erfordelich ist.

Also müssen die unter a) genannten Dokumente entweder direkt dem Arbeitgeber vorgelegt werden, oder alternativ dem AMS, welcher dann die Ausnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber (siehe b) ausstellt.

Ich hoffe, es wird jemandem geholfen werden können :wink:

Und bitte nicht vergessen, das Verfahren in Deutschland und in der Schweiz unterscheidet sich vom österreichischen Verfahren!

Frohes Schaffen!

*Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, ?
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ari61
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Beitrag von ari61 »

Hallo Haile!
Hab gehört, daß es ab 01.01.2006 in österreich ein neues gesetz wegen der niederlassungsbewilligung gibt. weißt du was genaueres darüber?
Danke
ari
Haile

Beitrag von Haile »

Hallo ari!

Da ich mich im letzten Jahr darum kümmern musste, sind mir etwaige Änderungen nicht bekannt.

Was ist den deine konkrete Frage?

Geht es nur um die Niederlassungsbewilligung oder auch ums Arbeiten?

Folgende Links sind evtl. hilfreich:

www.help.gv.at

Bundesministerium für Inneres

Arbeiterkammer

www.migrant.at (auch in türkischer Sprache)

bmgf

Gruß,
Haile
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ari61
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Beitrag von ari61 »

danke, haile, für die links, hab da wieder sicher einiges zum nachlesen.
Soviel ich weiß, braucht ein hier verheirateter ausländer eine niederlassungsbewilligung, um hier arbeiten zu können. die änderung sollte die sein, daß er diese niederlassungsbewilligung in seinem heimatland beantragen muß :?:
alles etwas schwierig, aber wenn man will, wird man es schon irgendwie schaffen...
lg
ari
Haile

Beitrag von Haile »

Soviel ich weiß, braucht ein hier verheirateter ausländer eine niederlassungsbewilligung, um hier arbeiten zu können.
Siehe mein Beitrag oben, da dürfte sich wohl nichts geändert haben.
die änderung sollte die sein, daß er diese niederlassungsbewilligung in seinem heimatland beantragen muß
Nein, er muss eine Erlaubnis zur Einreise (=Visum) in seinem Heimatland beantragen. Einen Aufenthaltstitel (Niederlassungsbewilligung für den Erst- und die Verlängerungsanträge, nach einigen Jahren dann den ggf. Niederlassungsnachweis) kann er (da mit einem österreicher/EU/EWR-Bürger verheiratet), hier beantragen. Begründung siehe hier.
alles etwas schwierig, aber wenn man will, wird man es schon irgendwie schaffen...
Ja! :!:

Viele Grüße,
Haile
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ari61
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Beitrag von ari61 »

nochmals recht herzlichen dank, haile

ich hoffe, dich bei weiteren unklarheiten wieder "belästigen" zu dürfen :wink:
liebe grüße
ari
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