Wie lang muss man verheiratet sein?
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Wie lang muss man verheiratet sein?
hi ihr lieben,
bin gestern mit ein paar Freundinnen ins diskutieren gekommen, wie lange aktuell türkische frauen/männer mit einer/einem in deutschland lebenden verheiratet sein müssen, bis sie dauerhaft hierbleiben dürfen. ein paar (und ich) waren der meinung es wären 5 jahre, 2 dagegen meinten es wären wieder nurmehr 2 jahre..
weiß jemand was genaueres? gibt es vielleicht unterschiede, wen man heiratet?
danke und lieben gruß
melisa
bin gestern mit ein paar Freundinnen ins diskutieren gekommen, wie lange aktuell türkische frauen/männer mit einer/einem in deutschland lebenden verheiratet sein müssen, bis sie dauerhaft hierbleiben dürfen. ein paar (und ich) waren der meinung es wären 5 jahre, 2 dagegen meinten es wären wieder nurmehr 2 jahre..
weiß jemand was genaueres? gibt es vielleicht unterschiede, wen man heiratet?
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Lasst euch in die Welt des Orients entführen
- Lorin
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hallo lorin,
dankeschön auch dir! mal sehen, ob noch jemand den aktuellen stand weiß, sonst glaub ich geb ich mir die peinlichkeit und ruf bei ner behörde an
lg,
melisa
dankeschön auch dir! mal sehen, ob noch jemand den aktuellen stand weiß, sonst glaub ich geb ich mir die peinlichkeit und ruf bei ner behörde an
lg,
melisa
Lasst euch in die Welt des Orients entführen
Hallo Melisa,
da brauchst Du bestimmt nicht bei einer Behörde anrufen. Guck einfach unter der Website Deiner Stadt unter Ausländeramt, da steht sowas meistens auch schon.
Aber beim Ausländeramt sind sie mit solchen Informationen auch sehr auskunftsfreudig und entgegenkommend (zumindest nach meinen Erfahrungen ).
Liebe Grüße,
Sandra
da brauchst Du bestimmt nicht bei einer Behörde anrufen. Guck einfach unter der Website Deiner Stadt unter Ausländeramt, da steht sowas meistens auch schon.
Aber beim Ausländeramt sind sie mit solchen Informationen auch sehr auskunftsfreudig und entgegenkommend (zumindest nach meinen Erfahrungen ).
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hallo sandra,
danke auch für den tip, anrufen ist doch etwas peinlich... aber dass die da beim ausländeramt gern auskunft geben, wie sie welche wieder loswerden, das kann ich mir vorstellen :lol:
lieben gruß
melisa
danke auch für den tip, anrufen ist doch etwas peinlich... aber dass die da beim ausländeramt gern auskunft geben, wie sie welche wieder loswerden, das kann ich mir vorstellen :lol:
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- Lorin
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Hi Melisa guck mal was ich gefundne habe...
http://www.ikak.de/auslandergesetz.htm
Man muss aber dieser Amtsprache noch Mal übersetzen
LG
Lorin
http://www.ikak.de/auslandergesetz.htm
Man muss aber dieser Amtsprache noch Mal übersetzen
LG
Lorin
- Hakan
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es gibt aber unterschidleiche möglichekeiten,
ich meine wenn der Mann nichts macht und nur zu Hause sitzt dann 5 jahre, aber wenn mann ein jahr lang arbeitet und unabhänging von seiner frau, wenn sein Arbeitgeber in der meinung ist, dass er für den betrieb nötwendig ist, kriegt er arbetiserlaubnis noch einen jahr, bzw sein aufetnhaltserlaubnis,
und nach 2 Jahr ununterbrochener arbeit kann ar unabhänging von seiner frau und arbetigeber noch mal sein arbetiserlaubnis bekommen (bzw. aufenthaltserlaubnis) sobald er eine arbeitsstelle gefunden hat.
also in prinzip nach 2 jahren bekommt er aufenthaltseralubnis(aufenthaltserlaubniss) wenn er regelmäßig arbeitet bzw. sein unterhalt selbst gewinnt.
wenn aber nichts macht dann doch ein paar jahr mehr braucht er um aufetnhaltserlaubnis zu bekommen....
lg Hakan
ich meine wenn der Mann nichts macht und nur zu Hause sitzt dann 5 jahre, aber wenn mann ein jahr lang arbeitet und unabhänging von seiner frau, wenn sein Arbeitgeber in der meinung ist, dass er für den betrieb nötwendig ist, kriegt er arbetiserlaubnis noch einen jahr, bzw sein aufetnhaltserlaubnis,
und nach 2 Jahr ununterbrochener arbeit kann ar unabhänging von seiner frau und arbetigeber noch mal sein arbetiserlaubnis bekommen (bzw. aufenthaltserlaubnis) sobald er eine arbeitsstelle gefunden hat.
also in prinzip nach 2 jahren bekommt er aufenthaltseralubnis(aufenthaltserlaubniss) wenn er regelmäßig arbeitet bzw. sein unterhalt selbst gewinnt.
wenn aber nichts macht dann doch ein paar jahr mehr braucht er um aufetnhaltserlaubnis zu bekommen....
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hallo hakan abicim,
dankeschön! also wenn jemand nur auf so geringfügigen basis arbeitet (so 400 euro) dann müsste er theoretisch auch 5 jahre verheiratet sein oder? mit 400 euro kann man sich ja nicht selbst versorgen.. wenn jemand ganz normal arbeiten geht, reichen 2 jahre außer der arbeitgeber sagt "ich brauch dich nicht".. hab ich das richtig verstanden?
danke und lieben gruß
melisa
dankeschön! also wenn jemand nur auf so geringfügigen basis arbeitet (so 400 euro) dann müsste er theoretisch auch 5 jahre verheiratet sein oder? mit 400 euro kann man sich ja nicht selbst versorgen.. wenn jemand ganz normal arbeiten geht, reichen 2 jahre außer der arbeitgeber sagt "ich brauch dich nicht".. hab ich das richtig verstanden?
danke und lieben gruß
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- Hakan
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ich weiss es nicht wie mann mit der geringfügügerarbeit, allein lebensunterhalt gewinnen kann aber ich meinte mit regelmäßigen Arbeit, eine "rictige" Arbeit wo man aufjeden fall in RENTENKASSE beiträge zahltHakan hat geschrieben:wenn er regelmäßig arbeitet bzw. sein unterhalt selbst gewinnt.
Der soll auf jeden fall mind. 2 jahre durch die Arbeit in Rentenkasse seine beiträge zahlen.
(Also schwarz,oder ohne beiträge zu zahlen arbeiten, bzw. geringfügiger arbeit, zählt nicht ....)
und wenn es um Ausländergesetz in Deutschland geht, leider muss ich feststellen müssen, die Gesetze wurden durch die unzählige Urteils von Europaisches Gerichtshoff gelöchert.
Das ist ein thema, was man auf jeden fall mit einer sehr "guten" Anwalt, der/die in diesem Gebiet immer auf der Hut bleibt, reden soll....
und die sind leider nicht so viele...
- tarama
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Hallo
Also @Hakan,darf ich dich ein wenig verbessern,was du meintest ist sicherlich nach dem Assoziationsgesetz nach Beschluß 1/80 und dazu brauchst du nichtmal mit einer Deutschen oder EU Bürger verheiratet sein.
Das gilt aber leider nur für Türken und nach 4 Jahren regelm.Erwerbstätigkeit hast du fast uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Sonst gilt 2 Jahre Ehe im Bundesland und nochbesser könnt ihr mal selbst nachschauen Web Page Name
Also @Hakan,darf ich dich ein wenig verbessern,was du meintest ist sicherlich nach dem Assoziationsgesetz nach Beschluß 1/80 und dazu brauchst du nichtmal mit einer Deutschen oder EU Bürger verheiratet sein.
Das gilt aber leider nur für Türken und nach 4 Jahren regelm.Erwerbstätigkeit hast du fast uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
Sonst gilt 2 Jahre Ehe im Bundesland und nochbesser könnt ihr mal selbst nachschauen Web Page Name
Liebe Grüße
Silke.
Silke.
- Hakan
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@tarama
richtig für Türken gelten eher *Assoziationsgesetz* als Ausländergesetz...
und laut der ehemaliger Ausländerbeauftragter der Stadt HH, diese Assoziationsgesetz gibt die Türksiche Mitbürger die Rechte wie ähnliche Rechte EU der Bürger...
(also nicht alle Ausländer gilt als Ausländer, darunter gibt es "weniger" Ausländer als der Ausländer....)
Meine Feststellung ist, die Türken stehen von Gesetzen her, zwischen Ausländer und Deutschen
inwieweit diese Aussage stimmt, kann man sich von Fall zu Fall entscheiden...
LG Hakan
richtig für Türken gelten eher *Assoziationsgesetz* als Ausländergesetz...
und laut der ehemaliger Ausländerbeauftragter der Stadt HH, diese Assoziationsgesetz gibt die Türksiche Mitbürger die Rechte wie ähnliche Rechte EU der Bürger...
(also nicht alle Ausländer gilt als Ausländer, darunter gibt es "weniger" Ausländer als der Ausländer....)
Meine Feststellung ist, die Türken stehen von Gesetzen her, zwischen Ausländer und Deutschen
inwieweit diese Aussage stimmt, kann man sich von Fall zu Fall entscheiden...
LG Hakan
- Melisa24
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leute jetzt habt ihr mich total verwirrt... also, wenn jemand mit dauerhafter aufenthaltserlaubnis in D einen/eine türken/türkin heiratet, wie lang muss man nun verheiratet sein? drei jahre?
lieben gruß
melisa
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melisa
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- tarama
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@Hakan
Ja es wurde 1963 beschlossen um den türk Gastarbeitern das Leben mit ihren Fam. zu erleichtern und später auf einen Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten.
Wenn Ausländergesetz nicht angewendet werden kann,dann steht zumindest diese kleine Hintertür für Türken noch offen und solang man rechtmäßig arbeiten geht, steht dem auch nichts im Wege.
Ja es wurde 1963 beschlossen um den türk Gastarbeitern das Leben mit ihren Fam. zu erleichtern und später auf einen Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten.
Wenn Ausländergesetz nicht angewendet werden kann,dann steht zumindest diese kleine Hintertür für Türken noch offen und solang man rechtmäßig arbeiten geht, steht dem auch nichts im Wege.
Liebe Grüße
Silke.
Silke.
- tarama
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@melisa: Ich denke,deine Frage hat schon einen wichtigen Hintergrund und da bist du am besten damit aufgehoben:Web Page Name
Du meintest auch sicher die Niederlassungserlaubnis,aber damit ist er ja noch nicht eingebürgert und deutscher Bürger,also wird es da etwas anders ausschauen.
Du meintest auch sicher die Niederlassungserlaubnis,aber damit ist er ja noch nicht eingebürgert und deutscher Bürger,also wird es da etwas anders ausschauen.
Liebe Grüße
Silke.
Silke.
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danke tarama, momentan hat es einfach nur den hintergrund, dass wir gestern drüber diskutiert haben und jeder auf sein ergebnis gewettet hätte... aber wenn ich mal zeit hab werd ich mich da durchwühlen!
lg,
melisa
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Hallo zusammen,bin gestern mit ein paar Freundinnen ins diskutieren gekommen, wie lange aktuell türkische frauen/männer mit einer/einem in deutschland lebenden verheiratet sein müssen, bis sie dauerhaft hierbleiben dürfen.
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ergibt sich nach dem aktuellen "Zuwanderungsgesetz" nach zweijähriger Ehe, wenn sie ununterbrochen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestand hatte und während dieser Zeit tatsächlich in ehelicher Gemeinschaft gelebt wurde. Dieser Rechtsanspruch besitzt keine absolute Gültigkeit, es sind einige Ausnahmen definiert. Zeiten, in denen unterschiedliche Wohnsitze angemeldet waren, werden nicht mitgezählt. Den Gesetzestext liefere ich nach;-)
Ich wundere mich, warum so manch einer gerne Halbwissen verbreitet. Das hilft doch niemandem.
Hier geht es auch nicht ums Arbeiten und nicht um die Einbügerung.
Gruß,
Haile
- tarama
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Hallo Haile.
Ich helf dir mal,du meintest nach;§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
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Ich denke allerdings man kann nicht nur nach $ 31 alles bemessen,denn es ist wirklich nunmal so,der Ehemann hat auch nur die Niederlassungserlaubnis.
Und tatjana2508 kann auch völlig Recht haben,denn ob 2 oder 3 Jahre liegt im Ermessen der ABH.
Und dann geht es ja ums" dauerhaft bleiben",also lese dann die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis mal durch
§ 9 Niederlassungserlaubnis.
Also denke ich nicht,daß man die Frage so einfach beantworten kann.
Ich helf dir mal,du meintest nach;§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
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Ich denke allerdings man kann nicht nur nach $ 31 alles bemessen,denn es ist wirklich nunmal so,der Ehemann hat auch nur die Niederlassungserlaubnis.
Und tatjana2508 kann auch völlig Recht haben,denn ob 2 oder 3 Jahre liegt im Ermessen der ABH.
Und dann geht es ja ums" dauerhaft bleiben",also lese dann die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis mal durch
§ 9 Niederlassungserlaubnis.
Also denke ich nicht,daß man die Frage so einfach beantworten kann.
Liebe Grüße
Silke.
Silke.
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Hallöchen,
mein Eintrag von Gestern ist ja leider nicht mehr da, werde diesen aber "neu"schreiben
Bei mir handelt es sich um keine Vermutung sondern um Erfahrung.
Mein Ex-mann bekam nach der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese wurde zwei mal um ein Jahr verlängert. Ich kenn aber sehr viele, die gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre bekommen haben.
Nach diesen drei Jahren mußten wir erneut zum Gespräch und zum Report, erst dann bekamm er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Der Sachbearbeiter hätte aber auch bei Zweifeln anders entscheiden können, dann hätte er wieder eine befristete gegeben. Und die Ausländerbehörde in Berlin ist nicht ohne
Gruß Steffi
mein Eintrag von Gestern ist ja leider nicht mehr da, werde diesen aber "neu"schreiben
Bei mir handelt es sich um keine Vermutung sondern um Erfahrung.
Mein Ex-mann bekam nach der Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese wurde zwei mal um ein Jahr verlängert. Ich kenn aber sehr viele, die gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre bekommen haben.
Nach diesen drei Jahren mußten wir erneut zum Gespräch und zum Report, erst dann bekamm er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Der Sachbearbeiter hätte aber auch bei Zweifeln anders entscheiden können, dann hätte er wieder eine befristete gegeben. Und die Ausländerbehörde in Berlin ist nicht ohne
Gruß Steffi