Antrag abgelent- Widerspruch??? Wie? ...bitte um Hilfe
- Elaaskim
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Antrag abgelent- Widerspruch??? Wie? ...bitte um Hilfe
Hallo Ihr Lieben,
Mustafa war Dienstag zum Consulat in Ankara und hat heute per Post seinen Ausweis OHNE Visum zurück bekommen.
Er kann doch jetzt schriftlichen Widerspruch einlegen,oder?
Hat jemand Erfahrung damit ?
Wie sind die Aussichten beim 2.Anlauf und
wie formuliert man den Widerspruch??
Ich danke Euch ; bin sehr traurig ...
LG
Ela
Mustafa war Dienstag zum Consulat in Ankara und hat heute per Post seinen Ausweis OHNE Visum zurück bekommen.
Er kann doch jetzt schriftlichen Widerspruch einlegen,oder?
Hat jemand Erfahrung damit ?
Wie sind die Aussichten beim 2.Anlauf und
wie formuliert man den Widerspruch??
Ich danke Euch ; bin sehr traurig ...
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Merhaba,
ich möchte neue Leute kennenlernen ,türkisch lernen und mich hier austauschen:-)
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- Lotta
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Hallo Ela,
das tut mir leid...
Ich zitiere mal auszugsweise, was ich damals Taenzerin geschrieben habe, als das Visum für den Sohn ihres Mannes abgelehnt wurde. Da steht alles nötige zur Remonstration ( so nennt man den Widerspruch in diesem Fall).
Die Vollmacht, die im Zitat erwähnt wird, muss natürlich dein Freund als Antragssteller erteilen.
Alles klar?
Viel Glück!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Lotta
das tut mir leid...
Ich zitiere mal auszugsweise, was ich damals Taenzerin geschrieben habe, als das Visum für den Sohn ihres Mannes abgelehnt wurde. Da steht alles nötige zur Remonstration ( so nennt man den Widerspruch in diesem Fall).
Solltest du noch Fragen haben Ela, schreib ruhig nochmal. Wie gesagt, den Text für die Remonstration selbst findest du in dem Beitrag " Übersicht Besuchervisum Deutschland" hier oben in der Rubrik.Lotta hat geschrieben:Hallo Tänzerin,taenzerin hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Und was muß in der Vollmacht drinnestehen?
Kann man die selber schreiben, und dann unterschreiben lassen? Oder geht das nur mit Anwalt oder Notar?
Gibt es dafür ein Muster?
Viele liebe Grüße
Taenzerin
ich habe deine Beitrag hier erst jetzt gesehen.
Einiges hat dir Reyhan ja schon bei TLO geschrieben. Sie hat sicher auch weitaus mehr Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet als ich.
Aber zu deiner Frage mit der Vollmacht kann ich dir helfen. Die kann ganz formlos aufgesetzt werden. Ohne Anwalt und ohne Notar.
Antragssteller war die Mutter des Kindes, verstehe ich das richtig? Dann muß SIE auch die Vollmacht erteilen.
Da reicht im Grunde ein Kurz-Zeiler, z.B. :
"Hiermit bevollmächtige ich (Name, Adresse etc) in meinem Namen Widerspruch gegen gegen den ablehnenden Bescheid des Konsulats in Izmir/Ankara/Istanbul vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (falls vorhanden) einzulegen."
Da reicht völlig aus. Wie man dann den Widerspruch an sich formuliert findest du in meinem Übersichts-Beitrag "Besuchervisum für Deutschland", den du hier oben in der Rubrik findest!
Viel Erfolg!!!!
Liebe Grüße
Lotta
Die Vollmacht, die im Zitat erwähnt wird, muss natürlich dein Freund als Antragssteller erteilen.
Alles klar?
Viel Glück!!!!!!!!!
Liebe Grüße
Lotta
Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen!
"Hayat, sen başka planlar yapmakla meşgulken başına gelendir."
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- Elaaskim
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Hallo Ela,
natürlich kann er den Widerspruch einlegen.
Aber dann erfährst du auch nichts, wenn du dort später z.B. nach dem Stand nachfragst.
Deswegen würde ich in diesen Fällen mir lieber eine Vollmacht von ihm geben lassen und selbst den Widerspruch einlegen. Nur wie gesagt: Eine Vollmacht ist wichtig. :!:
Denn stimmt schon: Eigentlich ist er Widerspruchsberechtigte als Antragssteller. Daher brauchst du eine Vollmacht von ihm.
Liebe Grüße
Lotta
natürlich kann er den Widerspruch einlegen.
Aber dann erfährst du auch nichts, wenn du dort später z.B. nach dem Stand nachfragst.
Deswegen würde ich in diesen Fällen mir lieber eine Vollmacht von ihm geben lassen und selbst den Widerspruch einlegen. Nur wie gesagt: Eine Vollmacht ist wichtig. :!:
Denn stimmt schon: Eigentlich ist er Widerspruchsberechtigte als Antragssteller. Daher brauchst du eine Vollmacht von ihm.
Liebe Grüße
Lotta
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Oh, das tut mir Leid!
Aber auch, wenn es sich jetzt wieder total gemein anhört, muss ich sagen: Es war zu erwarten.
Seine Versorgung in Deutschland (was schon mal die Grundvoraussetzung ist) war nun mal nicht abgesichert.
Widerspruch einzulegen lohnt sich eigentlich nur, wenn man wirklich alle erforderlichen Unterlagen hatte... (seit Vollmer)
Nicht das Du denkst, ich weiß nicht wie das ist... Ich habe auch einmal Widerspruch eingelegt. Aber die Antwort in der Art von "Es wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen dargebracht", hilft nicht wirklich weiter...
Naja, vielleicht könnt Ihr ja versuchen herauszufinden, ob es nur am "falschen Kreuzchen" (siehe anderer Beitrag von Dir) lag. Denn wenn es so ist, könnt ihr es nach der Einkommensteuer (o.ä.) nochmal versuchen.
Och man!
Hier fehlen eindeutig Tröste-Smilies!!
Gruß Illi
Aber auch, wenn es sich jetzt wieder total gemein anhört, muss ich sagen: Es war zu erwarten.
Seine Versorgung in Deutschland (was schon mal die Grundvoraussetzung ist) war nun mal nicht abgesichert.
Widerspruch einzulegen lohnt sich eigentlich nur, wenn man wirklich alle erforderlichen Unterlagen hatte... (seit Vollmer)
Nicht das Du denkst, ich weiß nicht wie das ist... Ich habe auch einmal Widerspruch eingelegt. Aber die Antwort in der Art von "Es wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen dargebracht", hilft nicht wirklich weiter...
Naja, vielleicht könnt Ihr ja versuchen herauszufinden, ob es nur am "falschen Kreuzchen" (siehe anderer Beitrag von Dir) lag. Denn wenn es so ist, könnt ihr es nach der Einkommensteuer (o.ä.) nochmal versuchen.
Och man!
Hier fehlen eindeutig Tröste-Smilies!!
Gruß Illi
- Elaaskim
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Hallo Ihr !!
ich danke euch lieb.
Aufgeben will ich nicht so einfach.
Die Vollmacht muß doch von ihm unterschrieben sein ,oder?
Muß er sie schreiben und per Post ans Konsulat schicken oder kann er denen eine e-mail schreiben ?????
Wie ist es dann mit mir ? Kann ich den Widerspruch per e-mail einlegen?
hilfeeee,seufz......seufz....
LG
Ela
ich danke euch lieb.
Aufgeben will ich nicht so einfach.
Die Vollmacht muß doch von ihm unterschrieben sein ,oder?
Muß er sie schreiben und per Post ans Konsulat schicken oder kann er denen eine e-mail schreiben ?????
Wie ist es dann mit mir ? Kann ich den Widerspruch per e-mail einlegen?
hilfeeee,seufz......seufz....
LG
Ela
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Ich habe den Widerspruch damals auf Deutsch für ihn formuliert und gleichzeitig hat er eine Vollmacht (von ihm unterschrieben!) beigelegt, dass sie mit mir korrespondieren 'dürfen'.
Daher habe ich die Antwort auf den Widerspruch bekommen.
Viel Glück!
Illi
Ach so: Widerspruch und Vollmacht wurde via Post zum Konsulat befördert - der Unterschrift wegen. Mit E-Mail geht das also nicht!
Daher habe ich die Antwort auf den Widerspruch bekommen.
Viel Glück!
Illi
Ach so: Widerspruch und Vollmacht wurde via Post zum Konsulat befördert - der Unterschrift wegen. Mit E-Mail geht das also nicht!
- Elaaskim
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Guten Morgen,
ich bin jetzt soweit,dass er den Widerspruch schreibt..bzw. ich es für ihn formuliere und per e-mail schicke und er es dann abschreiben kann und original unterschreiben kann.
Frage 1: Muß er auf türkisch schreiben oder kann es auf deutsch bleiben?
Frage 2: Kann er es per Post schicken oder muß er es persönlich abgeben?
Frage 3: Es gab keine Begründung. Wie formuliere ich jetzt das Schreiben? Was "pfeffer" ich denen jetzt noch um die NAse? Bzw. er
Kann er schreiben, dass er doch wirklich nur Urlaub machen möchte und jetzt im Winter eh keine Arbeit hat
Ich bin so dankbar für eure Hilfe !!
Ich wünsche Euch allen einen schönen 1.Advent
LG
Ela
ich bin jetzt soweit,dass er den Widerspruch schreibt..bzw. ich es für ihn formuliere und per e-mail schicke und er es dann abschreiben kann und original unterschreiben kann.
Frage 1: Muß er auf türkisch schreiben oder kann es auf deutsch bleiben?
Frage 2: Kann er es per Post schicken oder muß er es persönlich abgeben?
Frage 3: Es gab keine Begründung. Wie formuliere ich jetzt das Schreiben? Was "pfeffer" ich denen jetzt noch um die NAse? Bzw. er
Kann er schreiben, dass er doch wirklich nur Urlaub machen möchte und jetzt im Winter eh keine Arbeit hat
Ich bin so dankbar für eure Hilfe !!
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LG
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Merhaba,
ich möchte neue Leute kennenlernen ,türkisch lernen und mich hier austauschen:-)
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- Lotta
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Hallo Ela,
natürlich kann der Widerspruch auf Deutsch verfasst werden. Ich kopiere dir nochmal etwas aus meinem Beitrag "Info. Besuchervisum für Deutschland"
Um dir - leider - gleich eine Hoffnung zu nehmen: Meist wird das Visum aufgrund des Widerspruchs nicht dann doch erteilt. Aber man erährt wenigstens den Grund, kann diesen eventuell ändern und es direkt nochmal versuchen. So hat es ja auch Tänzerin gemacht. Vielleicht liest du dir ihre Geschichte nochmal durch.
Wie Illi schon sagte, der Hauptgrund wird sicher gewesen sein, dass sein Lebensunterhalt hier nicht wirklich nachgewiesen wurde. Schreib bloß nicht in den Widerspruch, dass er jetzt im Moment ja eh keine Arbeit hat!!!! Das ist erst recht ein Negativpunkt, weißt schon: Rückkehrwille usw.
Viel Erfolg
Liebe Grüße
Lotta
natürlich kann der Widerspruch auf Deutsch verfasst werden. Ich kopiere dir nochmal etwas aus meinem Beitrag "Info. Besuchervisum für Deutschland"
Darin werden einige deiner Fragen bereits beantwortet. Eine Begründung muss eben seitens des Konsulats gar nicht angegeben werden. Das ist auch der Hauptgrund des Widerspruchs: Das man den Grund erfährt.Die Visaerteilung ist eine Ermessenentscheidung, bei der die Ablehnung nicht begründet werden muß. Es gibt die Möglichkeit eines Widerspruchs (Remonstration), dann müssen die Gründe angegeben werden. Dies ist für künftige Beantragungen nicht unwichtig, damit man vielleicht weiß, WORAN es gelegen hat.
Dies kann eigentlich nur der Antragssteller selbst machen. Wenn ihr allerdings - mit entsprechender Vollmacht eures Freundes- remonstrierst, dann funktioniert es auch.
Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Ob per Mail, per Fax oder per Brief ist letztlich egal. Vielleicht schickt man am besten eine Mail vorab und weißt darauf hin, dass ein Brief noch nachgeschickt wird.
Im Text sollte stehen, dass er oder IHR in seinem Namen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Konsulats in Izmir/Ankara vom .... mit dem Aktenzeichen ..... (falls vorhanden) einlegt. In dem Text sollte auch noch enthalten sein, dass ihr die Gründe der Ablehnung erfahren möchtet, da ihr euch nicht erklären könnt warum diese trotz Vorlage aller Unterlagen erfolgt ist.
Um dir - leider - gleich eine Hoffnung zu nehmen: Meist wird das Visum aufgrund des Widerspruchs nicht dann doch erteilt. Aber man erährt wenigstens den Grund, kann diesen eventuell ändern und es direkt nochmal versuchen. So hat es ja auch Tänzerin gemacht. Vielleicht liest du dir ihre Geschichte nochmal durch.
Wie Illi schon sagte, der Hauptgrund wird sicher gewesen sein, dass sein Lebensunterhalt hier nicht wirklich nachgewiesen wurde. Schreib bloß nicht in den Widerspruch, dass er jetzt im Moment ja eh keine Arbeit hat!!!! Das ist erst recht ein Negativpunkt, weißt schon: Rückkehrwille usw.
Viel Erfolg
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Liebe Ela,
neeeeeeiiiin!!!! Natürlich nicht aufgeben...
Macht das auf jeden Fall mit dem Widerspruch. Nur einen "Feind" (in dem Fall der Grund der Ablehnung), den man kennt, kann man bekämpfen.
Ihr seid jetzt schon so viele Schritte gegangen, den Rest zieht ihr jetzt auch noch durch. Versucht es einfach. Zu verlieren habt ihr gar nichts.
Kopf hoch und weiterkämpfen...
Liebe Grüße
Lotta
neeeeeeiiiin!!!! Natürlich nicht aufgeben...
Macht das auf jeden Fall mit dem Widerspruch. Nur einen "Feind" (in dem Fall der Grund der Ablehnung), den man kennt, kann man bekämpfen.
Ihr seid jetzt schon so viele Schritte gegangen, den Rest zieht ihr jetzt auch noch durch. Versucht es einfach. Zu verlieren habt ihr gar nichts.
Kopf hoch und weiterkämpfen...
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Guten Morgen Lotta,
vielen lieben DAnk- du bist schon ein Trost.
Mal sehen ,ob er den Widerspruch abschickt?! Er sieht da keine Hoffnung drin...grummel
Wie sieht es dann für die Zukunft aus? ....Hiiiilfeeee
Einen schönen Tag
ela :-)
vielen lieben DAnk- du bist schon ein Trost.
Mal sehen ,ob er den Widerspruch abschickt?! Er sieht da keine Hoffnung drin...grummel
Wie sieht es dann für die Zukunft aus? ....Hiiiilfeeee
Einen schönen Tag
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Merhaba,
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Widerspruch einlegen; erfahren, ob es am "Kreuzchen" lag und wenn ja nach der ersten Steuer wieder einen Antrag stellen...
Die Zukunft sieht doch erstmal gar nicht so schlecht aus ...
Wenn Dein Freund aber über die Wintermonate keine Arbeit hat, wie hat er denn dann die ganzen erforderlichen Unterlagen, die er über seine Person vorlegen musste, zusammen bekommen?
Ciao Illi
Die Zukunft sieht doch erstmal gar nicht so schlecht aus ...
Wenn Dein Freund aber über die Wintermonate keine Arbeit hat, wie hat er denn dann die ganzen erforderlichen Unterlagen, die er über seine Person vorlegen musste, zusammen bekommen?
Ciao Illi