Hallo zusammen,
ich habe schon viel im internet gelesen verstehe das aber nicht so ganz
könnte mir jemand diese zwei fragen beantworten:
wenn ich meinen freund in der türkei heirate und wir dort leben, bekomme ich dann sofort eine arbeitserlaubnis?
und wie ist es wenn ich mit meinem freund nach der heirat in deutschland leben möchte, bekommt er dann eine sofortige aufenthaltserlaubniss u arbeitsrlaubniss?
hoffe das mir jemand weiter helfen
LG
2 sehr wichtige fragen
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- Aga
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Re: 2 sehr wichtige fragen
Hallo Nilüfer
also ob das in de Türkei so ist weiß ich leider nicht,aber wenn er nach deutschland kommt bekommt er erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis und auch sofort eine Arbeitserlaubnis und wenn er dann einen Job hat bekommt er auch unbefristeten Aufenthalt,so war es auf jeden Fall bei uns.Hoffe konnte dir ein bißchen weiter helfen....
lg Fatos
also ob das in de Türkei so ist weiß ich leider nicht,aber wenn er nach deutschland kommt bekommt er erst eine befristete Aufenthaltserlaubnis und auch sofort eine Arbeitserlaubnis und wenn er dann einen Job hat bekommt er auch unbefristeten Aufenthalt,so war es auf jeden Fall bei uns.Hoffe konnte dir ein bißchen weiter helfen....
lg Fatos
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Re: 2 sehr wichtige fragen
Vielen, vielen dank
du hast mir schon sehr weiter geholfen...
vielleicht weis ja noch jemand anders wie das ist,mit der arbeitserlaubnis für mich in der türkei...
hoffe das ich noch eine antwort auf die andere frage bekomm von jemanden...
(bekomme ich in der türkei eine sofortige arbeitserlaubnis wenn ich meinen freund in der türkei heirate)
LG
du hast mir schon sehr weiter geholfen...
vielleicht weis ja noch jemand anders wie das ist,mit der arbeitserlaubnis für mich in der türkei...
hoffe das ich noch eine antwort auf die andere frage bekomm von jemanden...
(bekomme ich in der türkei eine sofortige arbeitserlaubnis wenn ich meinen freund in der türkei heirate)
LG
- Hakan
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Re: 2 sehr wichtige fragen
Laut gesetz no: 4817 punk 4 absatz a
so viel ich es vertsanden habe, ein Auslander die (/der) mır einem(r) türke(kin) geheirataet ist, darf mit sofortiger wirkung einen Arbetisterlaubnis haben, wenn die İN DER TÜRKEİ einen Aufenthalt haben quasi zusammen in der türkei leben würden. und nach 3 jahrigen zusammen leben unabhangig von dem Partner darf der(die) Auslander unbefristete Arbeitserlaubnis haben.
mfg hakan
http://www.e-devlet.gov.tr/portal/dt?ch ... C3%BCrleri
so viel ich es vertsanden habe, ein Auslander die (/der) mır einem(r) türke(kin) geheirataet ist, darf mit sofortiger wirkung einen Arbetisterlaubnis haben, wenn die İN DER TÜRKEİ einen Aufenthalt haben quasi zusammen in der türkei leben würden. und nach 3 jahrigen zusammen leben unabhangig von dem Partner darf der(die) Auslander unbefristete Arbeitserlaubnis haben.
mfg hakan
http://www.e-devlet.gov.tr/portal/dt?ch ... C3%BCrleri
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Re: 2 sehr wichtige fragen
Hallo,
vielen dank für deine artwort.
jetzt bin ich schon schlauer was die sache angeht (arbeitserlaubnis)..
vielen, vielen dank nochmal für deine hilfe
Lg
vielen dank für deine artwort.
jetzt bin ich schon schlauer was die sache angeht (arbeitserlaubnis)..
vielen, vielen dank nochmal für deine hilfe
Lg