@BeBeGim: Visum für Geschäftsleute

Papierkrieg! Hier werden Informationen und Erfahrungen mit der türkischen Bürokratie gesammelt!
Antworten
Benutzeravatar
Lotta
Reiseleiter
Reiseleiter
Beiträge: 525
Registriert: 30.04.2005, 07:56
Wohnort: Bonn

@BeBeGim: Visum für Geschäftsleute

Beitrag von Lotta »

BeBeGiM hat geschrieben:lotta kennst du dich auch aus für ein visum wenn derjenige geschäftsmann ist brauchen die das dann auch so??


lgn
Hallo BeBeGim,

ich antworte dir mal in einem neuen Beitrag, damit der Beitrag oben nicht zu unübersichtlich wird.

Was genau meinst du mit Geschäftsmann?

Wenn der Geschäftsmann nicht eine Geschäftsreise macht (dafür gelten wieder andere Voraussetzungen), sondern ein normales Besuchervisum beantragen will, gelten zumindest was die Verpflichtungserklärung angeht, die gleichen Voraussetzungen.

Das Besuchervisum unterscheidet aber bei den Unterlagen die seitens des Eingeladenen bei Visabeantragung vorgelegt werden müssen zwischen "Angestellten" , "saisonal Angestellten" und "Selbständigen".

Je nachdem muß der Antragssteller verschiedene Unterlagen vorlegen.

Firmeninhaber und Zeichnungsbefugte (Selbständige)

- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG
aus Deutschland oder eigene Mittel
- aktueller Auszug Kammerregister
- Steuerkarte
- Unterschriftszirkular
- Handelsregisterblatt


Angestellte
- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG aus
Deutschland oder eigene Mittel
- Arbeits-/ Urlaubsbescheinigung
- aktueller Auszug Kammerregister
- Steuerkarte
- Unterschriftszirkular
- Handelsregisterblatt
- Sozialversicherungsbeginn+SSK Beitragsauszug
+internationaler Krankenschein

Saisonal Angestellte
- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG aus Deutschland
oder eigene Mittel
- Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
- Unterschriftszirkular des letzten Arbeitgebers
- Nachweis der Sozialversicherungszeiten der vergangenen 3 Jahre

Soweit neben der Verpflichtungserklärung alternativ "eigene Mittel" angegeben wird, ist das mit Vorsicht zu genießen. Ich würde immer eine Verpflichtungserklärung empfehlen um sicher zu gehen.


Liebe Grüße
Lotta ;)
Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen!
"Hayat, sen başka planlar yapmakla meşgulken başına gelendir."
Benutzeravatar
BeBeGiM
Türkei-Guru
Türkei-Guru
Beiträge: 4384
Registriert: 15.01.2006, 10:01

Beitrag von BeBeGiM »

danke lotta für deine antwort...

na ich weiß nicht genau ob man als geschäftreise..das machen kann
und wie lange dann die aufenthaltszeit hier ist!!

oder ob er es als normaler machen soll...werden wir noch sehen


war nur mal so ne frage was wäre wenn ;)
lgn
Antworten