Hallo BeBeGim,BeBeGiM hat geschrieben:lotta kennst du dich auch aus für ein visum wenn derjenige geschäftsmann ist brauchen die das dann auch so??
lgn
ich antworte dir mal in einem neuen Beitrag, damit der Beitrag oben nicht zu unübersichtlich wird.
Was genau meinst du mit Geschäftsmann?
Wenn der Geschäftsmann nicht eine Geschäftsreise macht (dafür gelten wieder andere Voraussetzungen), sondern ein normales Besuchervisum beantragen will, gelten zumindest was die Verpflichtungserklärung angeht, die gleichen Voraussetzungen.
Das Besuchervisum unterscheidet aber bei den Unterlagen die seitens des Eingeladenen bei Visabeantragung vorgelegt werden müssen zwischen "Angestellten" , "saisonal Angestellten" und "Selbständigen".
Je nachdem muß der Antragssteller verschiedene Unterlagen vorlegen.
Firmeninhaber und Zeichnungsbefugte (Selbständige)
- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG
aus Deutschland oder eigene Mittel
- aktueller Auszug Kammerregister
- Steuerkarte
- Unterschriftszirkular
- Handelsregisterblatt
Angestellte
- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG aus
Deutschland oder eigene Mittel
- Arbeits-/ Urlaubsbescheinigung
- aktueller Auszug Kammerregister
- Steuerkarte
- Unterschriftszirkular
- Handelsregisterblatt
- Sozialversicherungsbeginn+SSK Beitragsauszug
+internationaler Krankenschein
Saisonal Angestellte
- Verpflichtungserklärung gemäß §84 AuslG aus Deutschland
oder eigene Mittel
- Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
- Unterschriftszirkular des letzten Arbeitgebers
- Nachweis der Sozialversicherungszeiten der vergangenen 3 Jahre
Soweit neben der Verpflichtungserklärung alternativ "eigene Mittel" angegeben wird, ist das mit Vorsicht zu genießen. Ich würde immer eine Verpflichtungserklärung empfehlen um sicher zu gehen.
Liebe Grüße
Lotta