NEWS - Keine Ausnahme für muslimischen Schüler
NEWS - Keine Ausnahme für muslimischen Schüler
Ein elfjähriger muslimischer Junge aus Wuppertal muss trotz religiöser Bedenken seiner Eltern am Schwimmunterricht mit Mädchen teilnehmen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag (31. Mai) entschieden.
Die Eltern des Schülers hatten beantragt, ihren Sohn aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Während des Schwimmunterrichts sei der Sohn gezwungen, seine nur spärlich mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Zudem könne er die nach seiner Religion auch für heranwachsende muslimische Jungen geltenden Bekleidungsvorschriften nicht einhalten. Dies sei nicht mit den islamischen Werten der Familie vereinbar. Der Schüler besucht die fünfte Klasse einer Realschule.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht ab. Die religiösen Vorschriften, die der Teilnahme angeblich entgegenstehen, seien nicht nachvollziehbar. Es sei fragwürdig, ob das Schwimmen mit der Schulklasse überhaupt einen religiösen Gewissenskonflikt auslöse. "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Auslegung des Koran zu hinterfragen", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers.
Ein muslimischer Junge sei im Sommer in Deutschland jederzeit an öffentlichen Plätzen, Wiesen und auf Werbeplakaten dem Anblick "locker bekleideter Leute ausgesetzt", so der Richter in der mündlichen Verhandlung.
Bei Abwägung widerstreitender Interessen habe der staatliche Bildungsauftrag Vorrang vor der Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht, befanden die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Teilnahme am Schwimmunterricht sei zumutbar.
Die Eltern des Schülers hatten vorgeschlagen, den Schwimmunterricht nach Mädchen und Jungen getrennt zu erteilen. Dies hatte die Schule aus organisatorischen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatten die Eltern die Befreiung des Elfjährigen vom Schwimmen beantragt. Die Anwältin der Kläger machte am Dienstag geltend, dass muslimische Mädchen nach bundesdeutscher Rechtsprechung vom Schwimmunterricht befreit werden können. - Anfang der 90er Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen.
Im vergangenen Jahr hatten die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts die Klage einer türkischen Mutter abgelehnt, ihre beiden 14 und 15 Jahre alten Töchter vom Sexualkundeunterricht freizustellen. Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, vorher gebe es keinen Aufklärungsbedarf, so hatte die Mutter argumentiert.
Die Richter fanden, dass das Schulgesetz alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht verpflichte, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Die Eltern müssten dabei Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung hinnehmen".
Quelle:Vaybee
Die Eltern des Schülers hatten beantragt, ihren Sohn aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Während des Schwimmunterrichts sei der Sohn gezwungen, seine nur spärlich mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Zudem könne er die nach seiner Religion auch für heranwachsende muslimische Jungen geltenden Bekleidungsvorschriften nicht einhalten. Dies sei nicht mit den islamischen Werten der Familie vereinbar. Der Schüler besucht die fünfte Klasse einer Realschule.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht ab. Die religiösen Vorschriften, die der Teilnahme angeblich entgegenstehen, seien nicht nachvollziehbar. Es sei fragwürdig, ob das Schwimmen mit der Schulklasse überhaupt einen religiösen Gewissenskonflikt auslöse. "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Auslegung des Koran zu hinterfragen", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers.
Ein muslimischer Junge sei im Sommer in Deutschland jederzeit an öffentlichen Plätzen, Wiesen und auf Werbeplakaten dem Anblick "locker bekleideter Leute ausgesetzt", so der Richter in der mündlichen Verhandlung.
Bei Abwägung widerstreitender Interessen habe der staatliche Bildungsauftrag Vorrang vor der Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht, befanden die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Teilnahme am Schwimmunterricht sei zumutbar.
Die Eltern des Schülers hatten vorgeschlagen, den Schwimmunterricht nach Mädchen und Jungen getrennt zu erteilen. Dies hatte die Schule aus organisatorischen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatten die Eltern die Befreiung des Elfjährigen vom Schwimmen beantragt. Die Anwältin der Kläger machte am Dienstag geltend, dass muslimische Mädchen nach bundesdeutscher Rechtsprechung vom Schwimmunterricht befreit werden können. - Anfang der 90er Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen.
Im vergangenen Jahr hatten die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts die Klage einer türkischen Mutter abgelehnt, ihre beiden 14 und 15 Jahre alten Töchter vom Sexualkundeunterricht freizustellen. Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, vorher gebe es keinen Aufklärungsbedarf, so hatte die Mutter argumentiert.
Die Richter fanden, dass das Schulgesetz alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht verpflichte, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Die Eltern müssten dabei Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung hinnehmen".
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hi ceylan,
so weit ich weiß müssen männer in der öffentlichkeit (also wenn fremde frauen dabei sind) auch die beine bis zu den knien und den oberkörper bedeckt haben. hab ich mal irgendwo gelesen, wo das im koran steht weiß ich aber auch nicht....
liebe grüße
melisa
so weit ich weiß müssen männer in der öffentlichkeit (also wenn fremde frauen dabei sind) auch die beine bis zu den knien und den oberkörper bedeckt haben. hab ich mal irgendwo gelesen, wo das im koran steht weiß ich aber auch nicht....
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- Hakan
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Hallo,
bin mir sicher es dort nicht gelesen zu haben...mh..aber irgendwie kann der Junge einem Leid tun...nicht weil er mit der Religion aufwachsen muss sondern weil er so immer von den anderen Kindern ausgegrenzt wird....wennn die Eltern das durchsetzen können.....
@ Hakan..hast du auch nicht mit Mädchen baden dürfen..bin ja jetzt mal neugierig :-)
LG
Ceylan
bin mir sicher es dort nicht gelesen zu haben...mh..aber irgendwie kann der Junge einem Leid tun...nicht weil er mit der Religion aufwachsen muss sondern weil er so immer von den anderen Kindern ausgegrenzt wird....wennn die Eltern das durchsetzen können.....
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hi ceylan,
hab nochmal drüber nachgedacht, ich denke, dass das in einem dieser "beiwerke" zum koran steht, ich weiß jetzt nicht, wie die heißen.... wo andere leute aufgeschrieben haben, was der prophet mal gesagt haben soll,....etc. da stehen ja viele dinge drin, die man im koran nicht findet! was meinst du?
liebe grüße
melisa
hab nochmal drüber nachgedacht, ich denke, dass das in einem dieser "beiwerke" zum koran steht, ich weiß jetzt nicht, wie die heißen.... wo andere leute aufgeschrieben haben, was der prophet mal gesagt haben soll,....etc. da stehen ja viele dinge drin, die man im koran nicht findet! was meinst du?
liebe grüße
melisa
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Hallo!
Der muslimische Mann soll seine Aura bedecken, damit ist der Bereich zwischen Bauchnabel und Knie gemeint. Das geht aus der Sunna (Nachrichten von Taten und Aussprüche des Propheten Mohammed) hervor. Wie es zur Festlegung dieses Bereiches kam kann ich jetzt aber nicht sagen, außer das er sich einigermaßen logisch von selbst begründet.
LG
sevgi
Der muslimische Mann soll seine Aura bedecken, damit ist der Bereich zwischen Bauchnabel und Knie gemeint. Das geht aus der Sunna (Nachrichten von Taten und Aussprüche des Propheten Mohammed) hervor. Wie es zur Festlegung dieses Bereiches kam kann ich jetzt aber nicht sagen, außer das er sich einigermaßen logisch von selbst begründet.
LG
sevgi