NEWS - Keine Ausnahme für muslimischen Schüler

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Gast

NEWS - Keine Ausnahme für muslimischen Schüler

Beitrag von Gast »

Ein elfjähriger muslimischer Junge aus Wuppertal muss trotz religiöser Bedenken seiner Eltern am Schwimmunterricht mit Mädchen teilnehmen. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag (31. Mai) entschieden.

Die Eltern des Schülers hatten beantragt, ihren Sohn aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Während des Schwimmunterrichts sei der Sohn gezwungen, seine nur spärlich mit Badekleidung bekleideten Mitschülerinnen anzusehen. Zudem könne er die nach seiner Religion auch für heranwachsende muslimische Jungen geltenden Bekleidungsvorschriften nicht einhalten. Dies sei nicht mit den islamischen Werten der Familie vereinbar. Der Schüler besucht die fünfte Klasse einer Realschule.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage auf Befreiung vom Schwimmunterricht ab. Die religiösen Vorschriften, die der Teilnahme angeblich entgegenstehen, seien nicht nachvollziehbar. Es sei fragwürdig, ob das Schwimmen mit der Schulklasse überhaupt einen religiösen Gewissenskonflikt auslöse. "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Auslegung des Koran zu hinterfragen", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers.

Ein muslimischer Junge sei im Sommer in Deutschland jederzeit an öffentlichen Plätzen, Wiesen und auf Werbeplakaten dem Anblick "locker bekleideter Leute ausgesetzt", so der Richter in der mündlichen Verhandlung.

Bei Abwägung widerstreitender Interessen habe der staatliche Bildungsauftrag Vorrang vor der Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht, befanden die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Teilnahme am Schwimmunterricht sei zumutbar.

Die Eltern des Schülers hatten vorgeschlagen, den Schwimmunterricht nach Mädchen und Jungen getrennt zu erteilen. Dies hatte die Schule aus organisatorischen Gründen abgelehnt. Daraufhin hatten die Eltern die Befreiung des Elfjährigen vom Schwimmen beantragt. Die Anwältin der Kläger machte am Dienstag geltend, dass muslimische Mädchen nach bundesdeutscher Rechtsprechung vom Schwimmunterricht befreit werden können. - Anfang der 90er Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen.

Im vergangenen Jahr hatten die Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts die Klage einer türkischen Mutter abgelehnt, ihre beiden 14 und 15 Jahre alten Töchter vom Sexualkundeunterricht freizustellen. Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, vorher gebe es keinen Aufklärungsbedarf, so hatte die Mutter argumentiert.

Die Richter fanden, dass das Schulgesetz alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht verpflichte, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Die Eltern müssten dabei Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung hinnehmen".


Quelle:Vaybee
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

dachte immer nur bei Mädchen gäbe es da Problem..aber das auch Jungs davon betroffen sind..das habe ich auch nicht gewusst.

Wüsste auch jetzt nicht was für Jungs für Bekleidungsvorschriften gelten :? ...

Ist schon schwierig die Situation

LG
Ceylan
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Beitrag von Melisa24 »

hi ceylan,

so weit ich weiß müssen männer in der öffentlichkeit (also wenn fremde frauen dabei sind) auch die beine bis zu den knien und den oberkörper bedeckt haben. hab ich mal irgendwo gelesen, wo das im koran steht weiß ich aber auch nicht....

liebe grüße
melisa
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Gast

Beitrag von Gast »

Mh habe den Koran gelesen, kann mich aber nicht erinnern , dass das da stand..naja, werde mal die Männer hier befragen :-)

LG
Ceylan
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Hakan
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Beitrag von Hakan »

ja das stimmt!

aber ob das in kuran steht , da habe ich große zweifeln!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

bin mir sicher es dort nicht gelesen zu haben...mh..aber irgendwie kann der Junge einem Leid tun...nicht weil er mit der Religion aufwachsen muss sondern weil er so immer von den anderen Kindern ausgegrenzt wird....wennn die Eltern das durchsetzen können.....


@ Hakan..hast du auch nicht mit Mädchen baden dürfen..bin ja jetzt mal neugierig :-)

LG
Ceylan
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Beitrag von Hakan »

Ceylan hat geschrieben:@ Hakan..hast du auch nicht mit Mädchen baden dürfen..bin ja jetzt mal neugierig :-)
ob ich durfte oder nicht weiss ich nicht, aber ich habe schon mit allen Wesen inkl. Mädchen gebadet! :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

mit allen Wesen :shock: :shock: :shock: :hayir das geht aber nicht .....


LG
Ceylan
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Beitrag von Melisa24 »

hi ceylan,

hab nochmal drüber nachgedacht, ich denke, dass das in einem dieser "beiwerke" zum koran steht, ich weiß jetzt nicht, wie die heißen.... wo andere leute aufgeschrieben haben, was der prophet mal gesagt haben soll,....etc. da stehen ja viele dinge drin, die man im koran nicht findet! was meinst du?

liebe grüße
melisa
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Gast

Beitrag von Gast »

Ja das kann gut sein.....oder Traditione, einfach überliefert---würde echt genre mal die Eltern dazu befragen .....

LG
Ceylan
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo!

Der muslimische Mann soll seine Aura bedecken, damit ist der Bereich zwischen Bauchnabel und Knie gemeint. Das geht aus der Sunna (Nachrichten von Taten und Aussprüche des Propheten Mohammed) hervor. Wie es zur Festlegung dieses Bereiches kam kann ich jetzt aber nicht sagen, außer das er sich einigermaßen logisch von selbst begründet.

LG
sevgi
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