In einem Gerichtsstreit um eine Schadensersatz-Zahlung hatten die vom Gericht eingeschalteten Sachverständigen festgestellt, dass die Familie keine finanziellen Ansprüche habe, weil sie durch den frühzeitigen Tod ihres Sohnes in den kommenden Jahren erhebliche Geldsummen sparen werde. Der damals achtjährige Meki Ayaz war im Jahr 2003 im türkischen Südosten von einem Bus überfahren worden. Die Familie forderte von der Versicherung des Busunternehmens umgerechnet 2500 Euro Schadenersatz. Als die Versicherung sich weigerte, zog die Familie vor Gericht.
Der Sachverständige machte jedoch folgende Rechnung auf, wie türkische Zeitungen berichteten: Die Familie hätte bis zur Volljährigkeit des Jungen etwa 31.200 Euro für ihren Sohn ausgeben müssen; in dieser Zeit hätte der Junge durch Eigenarbeit höchstens 7400 Euro zum Familieneinkommen beitragen können. Deshalb spare die Familie durch den Tod ihres Sohnes unter dem Strich etwa 23.800 Euro und habe keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ein zweites Gutachten kam zu ähnlichen Ergebnissen.
In den Gutachten wurde laut Presseberichten unter anderem vorausgesetzt, dass der aus armen Verhältnisse stammende Junge nie einen Universitätsabschluss erreicht hätte. Die Gutachter nahmen statt dessen an, dass er bald nach seinem Militärdienst geheiratet hätte und etwa im Jahr 2058 gestorben wäre. Anwalt Ceylan äußerte in "Hürriyet" die Vermutung, dass es eine Vereinbarung zwischen den Sachverständigen und der Versicherung gegeben hat. Falls die Familie vor türkischen Gerichten unterliege, werde sie notfalls vor das Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gehen.
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