Atesandra hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich aus eventuell mal aktuell werdendem Anlass ein wenig schlau gemacht, was man beim Erwerb von Grundbesitz in der Türkei beachten sollte, es ist offensichtlich ein wenig vereinfacht worden, also los geht's:
Erwerb von Grundbesitz in der Türkei wurde erleichtert
Die Zahl der Ausländer, die in der Türkei Gebäude und Betriebe erwerben, erhöht sich sehr schnell. Darauf hat auch das Inkrafttreten der Änderung des Grundbuchgesetzes, das den Grundbesitzerwerb von Ausländern regelt, einen Einfluss.
Die Anzahl der Immobilien, die beispielsweise von Deutschen in Alanya erworben wurden, ist inzwischen auf über 5.000 gestiegen. Die Regionen Kemer, Kalkanm Kaş und Fethiye dagegen wird mehr von Engländern und Holländern bevorzugt.
Ausländer dürfen in der Türkei unter der Voraussetzung, dass es auf Gegenseitigkeit beruht und gemäß den gesetzlichen Begrenzungen ausgeführt wird, innerhalb des angewendeten Bebauungsplanes oder des lokalen Bebauungsplanes, Immobilien kaufen.
Die unabhängigen und fortdauernden begrenzten dinglichen Rechte dürfen eine Fläche von insgesamt 2,5 Hektar nicht überschreiten – diese Fläche bis auf 30 Hektar zu erhöhen, liegt im Ermessen des Ministerialrats.
Außer Ausländern und ausländischen Handelsfirmen dürfen Stiftungen, Vereine, Kooperative, Kollektive, Vereinigungen und Religionsgemeinschaften keine Immobilien in der Türkei erwerben und auch keine begrenzten dinglichen Rechte zu ihrem Vorteil eintragen lassen.
Durch gesetzliche Erbschaften erworbene Immobilien und begrenzte dingliche Rechte von Staatsangehörigen von Staaten, die keine gegenseitigen Vereinbarungen mit der Türkei haben, werden durch Übertragung der Erbschaft liquidiert.
Der Ministerialrat ist bevollmächtigt, festzulegen, welche Regionen aus Gründen der Bewässerung, Energie, Landwirtschaft, Mineralien, öffentlich geschützter Gelände, des Glaubens und der kulturellen Besonderheiten und außerdem in Bezug auf strategische Stellen zum Nutzen der Allgemeinheit und des Staatsschutzes wichtig sind. Dadurch kann er den Erwerb von Immobilien und von dinglichen Rechten von Seiten auslandstämmigen Personen und Handelsfirmen, die in ihrem eigenen Land die Eigenschaft von juristischen Personen besitzen, beschränken.
Das solltet ihr beim Immobilienerwerb in der Türkei unbedingt beachten:
Beim Kauf von Wohnungen und Ladengeschäften bei der zu erwerbenden Immobilie:
- Nehmt den Zustand ganz genau unter die Lupe!
- Vergewissert euch, dass keine offenen Strom-, Wasser- und Steuerschulden vorliegen, da diese Schulden später bei euch angefordert werden können!
- Vergewissert euch, dass die im Grundbuch eingetragenen Inselstücke, Parzellennummern usw. mit den euch vorliegenden Angaben übereinstimmen! Ansonsten kann es passieren, dass ein anderes Objekt gezeigt wird, als dass, was im Grundbuch eingetragen ist, womit die Gefahr besteht, dass ihr Eigentümer eines ungewollten, zudem sehr nachteiligen und wertlosen Objektes werdet
- Den Gegenwert des zu erwerbenden unbeweglichen Gutes niemals vor der Übertragung ins Grundbuchamt auszahlen! Nach türkischem Recht können die Übertragungen einer Immobilien nur vor den Beamten des Grundbuchamtes ausgeführt werden.
- Für die Formalitäten solltet ihr unbedingt die Hilfe eines vereidigten Dolmetschers in Anspruch nehmen. Den Unterlagen, die nicht durch einen vereidigten Dolmetscher beglaubigt und zudem von einem Notar bestätigt worden sind, sollte man nicht trauen!
Beim Kauf von Grundstücken:
- Hier solltet ihr euch die aktuellsten betätigten Bebauungspläne der zuständigen Stadtverwaltungen vorzeigen lassen und euch in diesem Zusammenhang alle Informationen durch einen vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.
- Überprüft sorgfältig den Anteil der Bebauungsgröße des Grundstücks und überprüft, ob es in dem Statut des Wohnortes ode4r des Handelsgebietes liegt.
- Auch solltet ihr überprüfen, ob das Grundstück mit Hypothekenauflagen versehen ist.
- Ihr solltet auch unbedingt feststellen, ob das Grundstück mit anderen Besitztumsanteilen belastet ist. Wenn das der Fall sein sollte, solltet ihr wissen, dass ihr ohne den Erwerb der anderen Besitztumsanteile niemals der 100 %ige Eigentümer dieses Guts sein werdet!
- Solltet ihr einen Makler eingeschaltet haben, solltet ihr überprüfen, ob dieser bei den betreffenden Behörden auch rechtlich angemeldet ist.
Liebe Grüße,
Sandra
Erwerb von Grundbesitz in der Türkei
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Atesandra hat geschrieben:Ich habe auch noch eine kleine Statistik „ausgraben“ können, speziell was Antalya angeht, vielleicht ist ja auch das für den einen oder anderen von Interesse:![]()
In Antalya haben angeführt von Deutschland, Holland und England vorwiegend Europäer Grundbesitz erworben.
Bis heute haben in Antalya 5.879 Deutsche 4.490 Immobilien erworben, wobei es sich um 3.833 Etagenwohnungen, 576 Baugelände mit einer Fläche von insgesamt 927.581 qm und 81 Landsitze mit einer Größe von insgesamt 143.835 qm handelt.
Dann kommen die Holländer – hier sind es 1.396, welche auch 1.396 Immobilien erworben haben. Bei 1262 dieser Immobilien handelt es sich um Etagenwohnungen, bei 122 um Baugelände und bei 12 um Landsitze.
Von 1.808 Engländern wurden 1.321 Immobilien erworben, wobei sie sich für 1.031 Etagenwohnungen, 215 Baugelände und 75 Landsitze entschieden haben.
Ferner haben 888 Dänen, 883 Iren, 573 Norweger, 286 Belgier, 182 Österreicher, 139 Schweden und 49 Italiener in Antalya Immobilien erworben.
Ebenfalls haben 71 US-Bürger 85 Immobilien, bestehend aus 20 Baugeländen, 10 Landsitzen und 55 Etagenwohnungen erworben.
Weitere Immobilien wurden von Bürgern aus 44 Ländern (unter anderem Japan, Israel, Esten, Ägypten, Polen, Iran und Spanien) bevorzugt.
Selbst 2 Guatemalesen haben zwei Etagenwohnungen und ein Baugelände erworben.
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