Hallo!
Ich hab doch schon heute eine Antwort vom Konsulat bekommen, und da es um ein sehr wichtiges Thema geht, würde ich mich freuen, wenn mir den wichtigen Teil der Mail jemand übersetzen könnte.
Falls es zu lange ist, dann teile ich es. Es ist natürlich auch möglich, es erklärend zusammenzufassen.
Vielen lieben Dank, Jasmine
Hier der Text:
Da der Visawerber eine "Schengenversicherung" braucht, ist die Sozialversicherung in der Türkei belanglos; allerdings ist ohne Beschäftigung die wirtschaftliche Bindung zum Heimatstaat nicht gegeben. Über die Visavergabe kann jedoch erst nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen entschieden werden.
Schon wieder..
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- Lorin
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Re: Schon wieder..
Vize icin basvuran kisinin schengen sigortasina ihtiyaci oldugundan, türkiyedeki sosyal sigortalarin bir önemi olmaz. Ama issiz bir insanin ülkesine ekonomik olarak bagimli olduguda düsünülemez. Buna ragmen kisiye vize verilip verilmayecegine bütün evraklarin incelenmesinden sonra karar verilebilir.me79 hat geschrieben:Da der Visawerber eine "Schengenversicherung" braucht, ist die Sozialversicherung in der Türkei belanglos; allerdings ist ohne Beschäftigung die wirtschaftliche Bindung zum Heimatstaat nicht gegeben. Über die Visavergabe kann jedoch erst nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen entschieden werden.
LG
Lorin