Wer kann bitte helfen?

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Carolin
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Wer kann bitte helfen?

Beitrag von Carolin »

Hallo Ihr!

Ich würde sehr gerne meinen Freund nach Deutschland einladen. Er ist 23, war noch nicht beim Militär und studiert nahe Istanbul. Da ich auch studiere wird es schwer einen festes Einkommen vorzuweisen, eine eigene Wohnung habe ich. Hätten wir trotzdem eine Chance ein Besuchervisum zu bekommen? Könnten auch notfalls meine Eltern für mich bürgen, zwecks Einkommen?

Toll wäre es, wenn er hier 1-2 Semester studieren könnte und ihm das auch angerechnet wird. Wo könnte ich mich da informieren? Ich meine damit aber keinen Austausch, sondern einen internationalen Studiengang sozusagen.

Wichtig ist mir, dass er auch mal mein Leben hier kennenlernt. Was ist eigentlich, wenn das Visum abgelehnt wird? Kann man es erneut beantragen? Bekommt evtl. auch ein zweites Besuchervisum? Oder geht das nur einmal?

Ich freue mich wirklich auf eure Antworten!

Ganz liebe Grüße,

Kristin
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Mendy
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Beitrag von Mendy »

Hallo Carolin, erstens ich finde es Witzig ,wir haben den gleichen Avatar :) ,ich dachte in der Galerie ist jeder nur einmal zu vergeben,ich finds jetzt auch nicht schlimm.Dachte nur als ich es das 1mal sah, wie, ich hab doch nichts geschrieben. :bilmem

Wie das läuft wenn er noch nicht beim Millitär war,
kann ich dir nicht sagen. Es ist besser wenn deine Eltern ,die Pflichterklärun (Besuchervisum) beantragen,weis nicht genau wie hoch das Gehalt sein muß,mind 1300 EUR NETTO denke ich, du erkundigst dich am besten ,in deiner Stadt,bei uns zb.Ausländerbehörde im Rathaus.Am besten auch zwegs Studium.

Mein Freund war schon öfters in Deutschland,wir hatten keine Probleme.
Ist auch schon mitte 30.

Vor 2 Jahren hab ich ihm einen Sprachkurs-aufenthalt ermöglicht, VHS bieten diese INTENSIVKURS an,Es wird eine Mindeststundenzahl in der Woche verlangt.

Zuerst wird ein 1/2Jahr genehmigt,danach kannst du nochmal 1/2Jahr verlängern.Wir hatten die verlängerung,er musste dann leider wegen der Familie wieder zurrück. Ich kann nur von meiner Stadt ausgehen.Hier waren alle sehr hilfsbereit und jeder hat mir AUSKUNFT gegeben auch TELEFONISCH. Erkundige dich,vor Ort.

Das Türkische Konsulat verlangt von ihm auch einigen Papiere.
Ich wünsche EUCH viel GLÜCK.

Liebe Grüsse Mendy :love5
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Mendy
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Beitrag von Mendy »

PS: Ja das Visuum kann man ein, 2 .mal beantragen.
Ob es genehmigt wird, ist eine andere frage,dies wird
vomTürkischen Konsulat entschieden.

Die haben ihr eigenes SYSTEM beim aussieben.Kommt sehr,auf die
Tagesform der BEAMTEN an,hab ich gehört,wie gesagt
bei uns ..``noch nie ein Problem.``

LG Mendy :)
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Mendy
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Beitrag von Mendy »

Hey Carolin ,

nichts zu danken ich helf dir gerne.

....kurs für 3 monate,nein glaub ich nicht,wer sagt das er nicht nach
2, 4,9,oder 14 monaten wieder zurück fliegen kann.ist alles ;)
kein problem.mein freund war in der zeit, 2mal in der türk.

....kann ich dir nicht genau sagen,denke sprache, besucher ist
eindeutig günstiger



für nächste woche [rainbow]VIEL GLÜCK [/rainbow]



LG Mendy :love5
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Lotta
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Beitrag von Lotta »

Hallo Carolin,

ich habe erst vor kurzem einen Beitrag über das Besuchervisum geschrieben. Er ist hier oben in der Rubrik gestickert. Lies dir den als Einstieg mal durch, dann bist du schon eine ganze Ecke schlauer. :!:

In deiner Situation würde ich auch versuchen, die Verpflichtungserklärung für das Besuchervisum über deine Eltern zu machen. Als Studentin ohne festes Einkommen und ohne eigene Wohnung wird es schwierig. :?

Dass dein Freund noch nicht beim Militär war, ist nicht unbedingt ein Problem. Auch dazu habe ich etwas in dem längeren Beitrag geschrieben.
Der Beitrag behandelt allerdings nur das Besuchervisum, also ein Touristenvisum für maximal 3 Monate bzw. 90 Tage.

@Mendy: Kleine Korrektur: Hierüber entscheidet nicht das türkische Konsulat. ;) Es handelt sich ja um ein Visum für Deutschland. Entschieden wird daher vom deutschen Generalkonsulat, also unterm Strich von Seiten der deutschen Behörden.

Wie es mit einem Uniaufenthalt aussieht, kann ich dir nicht genau sagen, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt bislang. Dein Freund könnte sich aber sicher bei seiner Hochschule in der Türkei erkundigen, was es für Möglichkeiten für ihn gibt.

Im Merkblatt vom Dt. Generalkonsulat Izmir steht dazu folgendes:

Zum Studium in Deutschland
- 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte Antragsformulare
- 3 Paßfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Bewerberbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule oder
Bescheinigung über die Aufnahme an einem Studienkolleg
- Finanzierungsnachweis der Studien-und Lebenshaltungskosten für die Dauer des
Studiums durch eigene Mittel oder eine Verpflichtungserklärung gemäß § 84Ausländergesetz aus Deutschland
- Nachweis der Hochschulberechtigung in der Türkei durch folgende Unterlagen:
Immatrikulationsbescheinigung einer türkischen Universität
oder
Nachweis der bestandenen Universitätseintrittsprüfung
oder
von deutscher Seite anerkannte Hochschulberechtigung


In Frage käme aber auch noch ein Sprachvisum. Dies wird bis zu 6 Monaten gewährt, kann aber auch noch verlängert werden, wie Mendy schon schrieb. Hierfür gelten jedoch andere Voraussetzungen, als für das Besuchervisum.

Für die Verpflichtungserklärung gilt das gleiche wie in meinem langen Beitrag. Bei der Visabeantragung müssen jedoch folgende Dinge vorgelegt werden:

Zum Sprachkurs in Deutschland
- 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare
- 3 Paßfotos (nicht älter als sechs Monate)
- Anmeldung zum Sprachkurs oder Bestätigung der Sprachschule/Universität über die Teilnahme am
Sprachkurs
- Finanzierungsnachweis der Studien- und Lebenshaltungskosten für die Dauer des Studiums durch eingene Mittel oder Verpflichtungserklärung gemäß § 84 Ausländergestz aus Deutschland
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass Deutschkenntnisse für weitere berufliche Entwicklung erforderlich ist oder Bestätigung der Hochschule, daß Deutschkurs erforderlich ist

Ich hoffe, dass ich dir damit schon ein wenig weiterhelfen konnte. ;)

Liebe Grüße
Lotta

P.S.: Ein Besuchervisum wird nicht nur einmal erteilt. Man kann es immer wieder beantragen. Allerdings ist es eine Gewähr, dass man erneut eines bekommt, wenn man schon mal eines gewährt bekommen hat. Es wird jedes Mal NEU entschieden.
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Beitrag von Illi »

Moin moin Zusammen!

Das Sprachvisum wird meines Wissens ersteinmal für 3 Monate vergeben und kann dann in Deutschland verlängert werden.

[/quote]- Anmeldung zum Sprachkurs oder Bestätigung der Sprachschule/Universität über die Teilnahme am
Sprachkurs [quote]
Es steht ja schon einmal hier im Thread, aber da es in den Merkblätern nicht aufgeführt (wundert mich) ist, weise ich nochmal daraufhin, dass nicht irgendein 08/15 Sprachkurs gemacht ewerden kann. Es muss ein sog. Intensivsprachkurs sein (ich meine es war eine Mindeststundenanzahl von 20 Stunden).

Viel Erfolg!

Liebe Grüße Illi

P.S.: Wie funktioniert den hier das zitieren von "Stücken"?
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Carolin
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Visum

Beitrag von Carolin »

Hallo Ihr!

Dank euch bin ich wirklich schon ein bißchen schlauer. Meine Frage ist nun noch, was besser wäre. Ein Besuchervisum beantragen oder ein Sprachvisum? Mein Freund studiert um ein Lehrer für Computerzeugs zu werden. Dafür braucht er nämlich nicht wirklich Deutsch. Gut, in seinen Semesterferien arbeitet er jetzt das zweite mal in Antalya in der Tourismusbranche, aber das war es dann auch schon.

Ich habe übrigens eine eigene Wohnung, nur ein festes Einkommen habe ich nicht. Ich jobbe halt neben der Uni. Muss dann die Einladung/Verpflichtungserklärung von meinen Eltern aus gehen oder gebe ich nur das Einkommen von meinem Vater an und von mir geht die Einladung aus?

Finde ich echt klasse, dass ihr mir weiterhelft!

Dankeschööööööööööön!

Carolin!
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Mendy
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Beitrag von Mendy »

Hi Carolin,

es ist besser wenn die verpflichtungserklärung, über deinen
VATER läuft. Du hast kein festes einkommen somit bekomst du die verp...-einladung gar nicht. Lies dir meine PN dazu
nochmal durch.

@.Lotta:danke, du hast recht, es war ein schreibfehler, hatte es carolin in einer PN - richtig-gestellt, bei uns geh talles,über das D-generalkonsulat in IZMIR,bis jetzt wurde alles genehmigt auch der Sprachkurs 2mal 6 Monate.

man kann mehrmals ein Besuchervisum beantragen,es müssen mindestens 3 Monate Türkeiaufenthalt dazwischen liegen.( wurde mir von unserer ausländerbehörde so erklärt).Lotta ich geh davon aus das es
richtig ist.

Sprachvisum kann nur 1mal in anspruch genommen werden


Liebe Grüsse Mendy
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Re: Visum

Beitrag von Lotta »

Carolin hat geschrieben:
Ich habe übrigens eine eigene Wohnung, nur ein festes Einkommen habe ich nicht. Ich jobbe halt neben der Uni. Muss dann die Einladung/Verpflichtungserklärung von meinen Eltern aus gehen oder gebe ich nur das Einkommen von meinem Vater an und von mir geht die Einladung aus?
Hallo Carolin,

wenn du meinen Beitrag gelesen hast, dann hast du ja gelesen, dass es keinen Unterschied zwischen Einladung und Verpflichtungserklärung gibt. Einladung ist nur das verniedlichende Wort dafür. Also besser von deinem Vater aus. ;) (Alles aus einer Hand)

Ich würde zu einem Besuchervisum raten, da ein Sprachvisum schon mit mehr Aufwand verbunden ist, aber das mußt du entscheiden. Wichtig ist, dass dein Freund sozialversichert ist! Das ist eine zwingende Voraussetzung um den Rückkehrwillen zu demonstrieren.


Liebe Grüße
Lotta ;)
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Beitrag von Lotta »

Mendy hat geschrieben:
man kann mehrmals ein Besuchervisum beantragen,es müssen mindestens 3 Monate Türkeiaufenthalt dazwischen liegen.( wurde mir von unserer ausländerbehörde so erklärt).Lotta ich geh davon aus das es
richtig ist.

Sprachvisum kann nur 1mal in anspruch genommen werden


Liebe Grüsse Mendy
Stimmt, zwischen zwei Visa muß ein gewisser Zeitraum liegen. Ich habe jetzt nicht genau im Kopf wie lange, aber die drei Monate könnten hinkommen.

wWe das mit einem Sprachvisum aussieht weiß ich mangels Erfahrung nicht...

Liebe Grüße
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Beitrag von Lotta »

Illi hat geschrieben:
P.S.: Wie funktioniert den hier das zitieren von "Stücken"?
Hallo Illi :)

Du gehst einfach auf den Button "Zitat" rechts oben in dem Beitrag , den du zitieren möchtest und löscht den Rest, den du nicht zitieren willst halt weg.

So wie ich es jetzt gemacht habe.. ;)

Liebe Grüße
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Beitrag von Mendy »

wWe das mit einem Sprachvisum aussieht weiß ich mangels Erfahrung nicht...

Liebe Grüße
Lotta ;)[/quote]

Ein Sprachvisum kann nur ein mal,
in anspruch genommen werden.(auch wenn der Sprachkurs nur 6 monate besucht wurde).Wird kein 2 Kurs genehmigt.

LG Mendy
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Beitrag von Mendy »

:sorry das zitieren funktioniert bei mir auch nicht

schreibt man vor den text .....hat geschrieben?

war das mein fehler? :bilmem
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Beitrag von Lotta »

Mendy hat geschrieben::sorry das zitieren funktioniert bei mir auch nicht

schreibt man vor den text .....hat geschrieben?

war das mein fehler? :bilmem
Du hast zuviel weggelöscht, Mendy ;)

Was auf jeden Fall stehen bleiben muß, ist am Anfang:

[ quote = "Lotta" ]

und am Ende

[ / quote]

Habe jetzt Leerzeichen eingebaut, damit du es auch siehst.. Du hattest offensichtlich den Anfang weggelassen.

"hat geschrieben" mußt du nicht davor setzen, das macht das Sytem dann automatisch.. ;)

Liebe Grüße
Lotta
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Beitrag von Mendy »

@Hey Lotta,alles klar. :)

vielen dank!!!!!!!

wünsche dir ein schönes wochenende


LG *Mendy* :winke
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