ich habe da mal ein paar Fragen.
Mein Mann (Türke) ist jetzt hier bei mir (Deutschland) seit einem Jahr und wir sind glücklich :asik . Da er jetzt auch eine Arbeit gefunden hat, habe ich ein Besucher-Visum beantragt, für seinen Sohn aus erster Ehe, der in der Türkei lebt, bei seiner Mutter. Ich habe ihn beantragt, weil meine Arbeit fest ist.
Wir haben bei der Ausländerbehörde alle geforderten Unterlagen vorgelegt, Miete, Wohnungsgröße, mein Gehalt (560,-Euro), mein Konto von der Bank(40.000,-Euro), das Gehalt meines Mannes(1.400,-Euro) und was sie noch haben wollten. Darauf haben wir die Verpflichtungserklärung bekommen.
Es gab 4 Kästchen für die Behörde zum ankreuzen: "Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verpflichtungserklärenden wurde 1.nachgewiesen, 2.glaubhaft gemacht, 3.nicht glaubhaft gemacht, 4.nicht nachgewiesen."
Die Dame der Ausländerbehörde hat 2. angekreutzt. Warum nicht 1.
War das schon zu unseren Nachteil ???

Denn die Dame sagte mir auch gleich: "Das kann angehen das die Botschaft in Ankara das ablehnt, das liegt aber nicht an uns."
Doch ich wußte nicht ob ich das glauben kann

Jetzt haben wir doch tatsächlich eine Ablehnung bekommen

Wir wollen jetzt eine Remonstration schreiben, aber wer muß die schreiben, der Einladende oder der Eingeladende (11 Jahre)???
Und was sollte da drinnen stehen???
Wir wollen ihn wirklich nur für die Ferien hier haben, für länger währen wir gar nicht eingerichtet. In den Ferien habe ich Betriebsurlaub, muß danach auch wieder arbeiten. Außerdem will das der Sohn auch nicht länger, er will sich das erstmal nur ansehen, denn er hängt sehr an seiner Mutter.
Wäre schön wenn mir jemand schnell Antworten geben kann, damit die Remonstration schnell abgeschickt werden kann.
Wie ist denn die genaue Adresse für sowas, oder Faxnummer, oder E-Mail???
Viele Grüße
Taenzerin