Mindesalter gefordert...

Film, Fernsehen, Bücher und anderen Medien.
Forumsregeln
Interessante Themen in der Medienwelt.
Wenn ihr Texte zitiert, dann achtet bitte darauf. die Quelle mit anzugeben. Bitte keine Bilder von anderen Seiten direkt verlinken!
Antworten
Gast

Mindesalter gefordert...

Beitrag von Gast »

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will den Zuzug von ausländischen Ehepartnern nach Deutschland künftig nur erlauben, wenn diese Deutsch können und mindestens 21 Jahre alt sind. Am Montag (9.05) kündigte der CDU-Politiker in Hannover an, mit diesen Vorschriften könne auch verhindert werden, dass nach Deutschland kommende Frauen Opfer von Zwangsehen seien.
Schünemanns Angaben nach belegen Studien, dass etwa zehn Prozent der türkischen Migrantinnen in Deutschland in einer Zwangsehe leben. Häufig würden für sehr junge Mädchen in Deutschland Hochzeiten arrangiert, damit weitere Familienangehörige nach Deutschland einreisen können. Aufgrund von fehlenden Deutschkenntnissen werde den jungen Frauen eine Integration in die Gesellschaft verwehrt.

Es trage zur Entwicklung von Parallelgesellschaften bei, wenn hier lebende Ausländer "über so genannte Importhochzeiten wenig emanzipierte, häufig minderjährige Ehefrauen" nach Deutschland holten. Die so genannten "Import-Bräute" dürften am Alltagsleben nicht teilnehmen.

"Das sind nicht nur Einzelfälle", betonte Schünemann. "Wenn schon Deutschkenntnisse vorhanden sind, haben die Frauen eine bessere Möglichkeit, sich hier einzuleben."

Vergleichbare Regelungen in den Niederlanden und in Dänemark:
Schünemann sieht bei seinem Vorstoß zu der nötigen Änderung des Ausländergesetzes keine verfassungsrechtlichen Hindernisse und ist überzeugt, von Bundesinnenminister Otto Schily unterstützt zu werden. Vergleichbare Regelungen gebe es schon in den Niederlanden und in Dänemark.

Die Änderungen des Gesetzes zielten trotz der „Problemlage in der Türkei“ aber nicht nur auf die Türkei ab. Die Vorschrift des Mindestalters und des Bestehens eines Sprachtests soll beispielsweise auch für thailändische Ehepartner gelten. Wie es auch schon bei Spätaussiedlern gängig ist, könnte die Abnahme der Sprachtests über die deutschen Vertretungen im Ausland erfolgen.

Quelle:http://www.vaybee.de/deutsch/
Antworten