NEWS - Letzte Chance für "Mehmet"

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Gast

NEWS - Letzte Chance für "Mehmet"

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Der erneut straffällig gewordene "Mehmet" bekommt vom Münchner Jugendgericht 18 Monate auf Bewährung.

Ein Münchner Jugendgericht verurteilte den mittlerweile 20-jährigen Muhlis A. am Donnerstag (2. Juni) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Das Jugendgericht hielt Muhlis, der als Minderjähriger aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannt wurde, wegen der räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Körperverletzung an seinen Eltern sowie des Betrugs für überführt. Der Richterspruch sieht jedoch eine Strafaussetzung zur Bewährung bis zum 7. Dezember vor.

Die Eltern des "Terror-Türken", wie ihn die Bild-Zeitung nennt, hatten im März Strafanzeige gegen ihn erstattet. Nach ihrer Aussage hat er den 67 Jahre alten Vater und seine 57 Jahre alte Mutter regelmäßig geschlagen und mit dem Tode bedroht, wenn sie ihm kein Geld geben würden. Laut der Anklage ging Muhlis brutal vor und trat selbst dann noch auf seine Eltern ein, wenn sie hilflos am Boden lagen. Um sie einzuschüchtern, habe er ihnen gedroht: "Ich bringe euch um, ich werde euch abstechen." Außerdem soll er seiner Mutter Schmuck gestohlen und ihn im Leihhaus versetzt haben. Seit der Anzeige der Eltern saß Muhlis in Untersuchungshaft.

Muhlis Eltern, die sich zurzeit in der Türkei aufhalten und nicht als Zeugen nach München gekommen waren, hatten dem Gericht übermitteln lassen, dass sie ihren Sohn nicht mehr bestraft wissen wollten, und baten um dessen Freilassung. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dies hatte Alexander Eberth, Muhlis Anwalt, beantragt, weil in dem Verfahren viele persönliche Dinge zur Sprache kommen würden.

Muhlis, der in München geboren und aufgewachsen ist, verübte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als 60 Straftaten. Nach einer erneuten Gewalttat nach dem 14. Geburtstag und somit im strafmündigen Alter wurde er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben.

Seit dem 1. August 2002 ist er zurück in München, weil das Bundesverwaltungsgericht seine Abschiebung für rechtswidrig erklärte. Die Jugendhilfe stellte ihm eine Wohnung zur Verfügung. Er wurde von einer Sozialpädagogin betreut und holte mit der Note 1,5 den Hauptschulabschluss nach. Danach arbeitete er als Fertigungshelfer in einer Computerfirma, bis er Anfang des Jahres erneut rückfällig wurde.

Am 7. Dezember wird entschieden, ob Muhlis die Strafe wirklich antreten muss. Das hängt davon ab, ob er die vom Gericht erteilten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet, sich an einem Anti-Aggressions-Kurs beteiligt und straffrei bleibt. Es sei in seiner Hand, sich in den nächsten sechs Monaten die Bewährung zu verdienen, sagte die Richterin. "Das ist Ihre letzte Chance."

Quelle:Vaybee
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